Allgemeine Geschäftsbedingungen Elektro Kallidat, Inhaber Jan Kallidat
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Elektroinstallationen, Reparaturen, Fehlersuche, Wartung, Prüfungen, Messungen, Planung, Beratung, Gebäude und Netzwerktechnik, Photovoltaik und Speicher, Ladeinfrastruktur sowie damit verbundene Lieferungen und Montageleistungen zwischen Elektro Kallidat, Inhaber Jan Kallidat, und dem Auftraggeber.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Bei Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen nur, wenn Elektro Kallidat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
1.4 VOB B wird nur Vertragsbestandteil, wenn dies gegenüber einem Unternehmer oder einer öffentlichen Stelle im Einzelfall ausdrücklich vereinbart und ein vollständiger Text der VOB B zur Verfügung gestellt wird. Gegenüber Verbrauchern gilt sie nicht aufgrund dieser AGB.
2 Angebote Kostenvoranschläge und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der beauftragten Arbeiten mit Zustimmung des Auftraggebers zustande.
2.2 Kostenschätzungen und nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wird erkennbar, dass der veranschlagte Gesamtpreis wesentlich überschritten wird, informiert Elektro Kallidat den Auftraggeber unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen ab.
2.3 Die Erstellung eines gesonderten Kostenvoranschlags kann nach vorheriger Mitteilung vergütet werden. Bei anschließender Auftragserteilung wird die Vergütung nur angerechnet, wenn dies im Angebot zugesagt ist.
2.4 Telefonische oder mündliche Angaben zu Umfang, Preis oder Termin sollen aus Beweisgründen in Textform bestätigt werden. Bei dringenden Maßnahmen genügt eine dokumentierte mündliche Beauftragung.
3 Leistungsumfang technische Voraussetzungen und Änderungen
3.1 Maßgeblich sind Angebot, Leistungsbeschreibung und Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht enthalten sind, insbesondere Stemmarbeiten, Wiederherstellung von Oberflächen, Gerüst, Erdarbeiten, Fremdgewerke, Netzbetreiberleistungen, behördliche Gebühren, Datenmigration oder Programmierung fremder Systeme, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
3.2 Der Auftraggeber informiert vollständig über Leitungsverläufe, verdeckte Anlagen, Altlasten, bekannte Schäden, vorhandene Dokumentation, Zugangsdaten, Systemkonfigurationen und sonstige Gefahren. Elektro Kallidat darf auf diese Angaben vertrauen, soweit keine offensichtlichen Zweifel bestehen.
3.3 Zeigen sich bei Arbeiten an Bestandsanlagen unvorhersehbare technische Mängel, Normabweichungen, ungeeignete Bauteile, verdeckte Leitungen oder zusätzlicher Sanierungsbedarf, werden erforderliche Zusatzleistungen vor Ausführung abgestimmt. Sofortige Sicherungsmaßnahmen zur Abwehr akuter Gefahren dürfen im erforderlichen Umfang ausgeführt und berechnet werden, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig erreichbar ist.
3.4 Änderungen und Zusatzaufträge werden nach dem vereinbarten Preis, ansonsten nach den vereinbarten Stunden und Materialpreisen abgerechnet. Sie sollen vor Ausführung in Textform bestätigt werden. Gesetzliche Rechte bei notwendigen Änderungen bleiben unberührt.
4 Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig sicheren und ungehinderten Zugang, Baustrom, Wasser, Netzwerkzugang, erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen sowie geeignete Lager und Arbeitsflächen bereit. Er koordiniert bauseitige Vorleistungen und informiert Betroffene über Abschaltungen.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und der vereinbarten Vergütungsgrundlage berechnet. Elektro Kallidat setzt, soweit erforderlich und zumutbar, zuvor eine angemessene Frist.
4.3 Der Auftraggeber sichert vor Arbeiten an IT, Smart Home, Steuerungs- oder Speichersystemen seine Daten und Konfigurationen. Elektro Kallidat weist auf erkennbare besondere Risiken hin; eine Datensicherung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
5 Termine Verzögerungen und höhere Gewalt
5.1 Ausführungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verbindliche Fristen verlängern sich angemessen, wenn Leistungen durch nicht von Elektro Kallidat zu vertretende Umstände behindert werden, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf, Lieferstörungen trotz ordnungsgemäßer Beschaffung oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers.
5.2 Elektro Kallidat informiert über erkennbare wesentliche Verzögerungen. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
6 Vergütung Material Fahrtkosten und Zahlung
6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot beziehungsweise den vor Vertragsschluss mitgeteilten Verrechnungssätzen. Ist kein Festpreis vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand sowie den vereinbarten Fahrt- und Nebenkosten. Angefangene Abrechnungseinheiten dürfen nur verwendet werden, wenn dies vor Vertragsschluss transparent vereinbart wurde.
6.2 Die jeweils maßgeblichen Stunden-, Fahrt-, Transport- und sonstigen Verrechnungssätze werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Preisblatt mitgeteilt. Gegenüber Verbrauchern werden sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Kann der Gesamtpreis aufgrund der Art der Leistung nicht im Voraus berechnet werden, wird die Art der Preisberechnung einschließlich möglicher Zusatzkosten mitgeteilt.
6.3 Material wird zu den im Angebot, Auftrag oder Preisblatt ausgewiesenen Verkaufspreisen berechnet. Elektro Kallidat ist nicht verpflichtet, die interne Kalkulation oder den darin enthaltenen unternehmerischen Aufschlag offenzulegen.
6.4 Elektro Kallidat kann angemessene Materialvorauszahlungen, Abschlagszahlungen für nachgewiesene Leistungen sowie einen im Angebot vereinbarten Zahlungsplan verlangen. Gesetzliche Voraussetzungen, insbesondere bei Verbrauchern, bleiben maßgeblich.
6.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen. Verzug tritt nach den gesetzlichen Vorschriften ein. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben im gesetzlich zwingenden Umfang bestehen.
6.6 Wird ein vereinbarter Termin aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund kurzfristig nicht ermöglicht, können nachweislich nutzlos aufgewendete Arbeits- und Fahrtzeiten sowie sonstige entstandene Kosten berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7 Material Eigentumsvorbehalt und beigestellte Teile
7.1 Gelieferte, noch nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes gewordene Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Elektro Kallidat. Zwingende gesetzliche Vorschriften über wesentliche Bestandteile bleiben unberührt.
7.2 Vom Auftraggeber beschaffte oder beigestellte Geräte und Materialien werden grundsätzlich nur im Einzelfall, nach vorheriger Abstimmung und mit ausdrücklicher Zustimmung von Elektro Kallidat eingebaut. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Beschaffenheit, Zulässigkeit, Kompatibilität, Vollständigkeit und Herstellerunterlagen, soweit Elektro Kallidat einen Mangel nicht kannte oder bei fachgerechter Prüfung erkennen musste. Zusätzliche Prüf-, Anpassungs- und Ausfallzeiten sind zu vergüten. Gesetzliche Haftung für die fachgerechte eigene Werkleistung bleibt unberührt.
7.3 Gegenüber Unternehmern kann ein erweiterter Eigentumsvorbehalt nur durch gesonderte Vereinbarung verwendet werden. Diese AGB enthalten keine Vorausabtretung von Kundenforderungen.
8 Abnahme und Gefahrübergang
8.1 Soweit die Leistung abnahmefähig ist, nimmt der Auftraggeber sie nach Fertigstellungsanzeige ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
8.2 Elektro Kallidat kann eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Gegenüber Verbrauchern tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn zugleich in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Benennung mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.
8.3 Teilabnahmen erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen sind. Prüfprotokolle und Dokumentationen werden im vereinbarten Umfang übergeben.
9 Mängelrechte und Fehlersuche
9.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Elektro Kallidat ist zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies nicht unzumutbar oder gesetzlich entbehrlich ist.
9.2 Eine Fehlersuche ist eine methodische Dienst oder Werkleistung; ein bestimmter Fehlerfund oder eine Reparatur innerhalb einer bestimmten Zeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Der bis zu einem Abbruch oder einer zulässigen Kostengrenze fachgerecht entstandene Aufwand ist auch dann zu vergüten, wenn die Fehlerursache noch nicht abschließend gefunden wurde.
9.3 Keine Haftung besteht für Mängel, die ausschließlich auf ungeeigneten Kundenteilen, unrichtigen Kundenangaben, Eingriffen Dritter, bestimmungswidriger Nutzung oder nicht beauftragten Mängeln der Bestandsanlage beruhen. Dies gilt nicht, soweit Elektro Kallidat eigene Prüf oder Hinweispflichten verletzt hat.
9.4 Für Unternehmer gelten Untersuchungs und Rügepflichten nach § 377 HGB, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt. Eine Verkürzung gesetzlicher Mängelverjährungsfristen wird mit diesen AGB nicht vereinbart.
10 Kündigung und Abbruch
10.1 Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Die Vergütung richtet sich nach § 648 BGB: Elektro Kallidat kann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb anrechnen lassen. Für den nicht erbrachten Teil gilt die gesetzliche Vermutung.
10.2 Bei Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits erbrachte Leistungen, dokumentierte Planungszeiten, bestellte kundenspezifische oder nicht rückgabefähige Materialien und tatsächlich anfallende Lieferantenkosten werden im gesetzlich zulässigen Umfang abgerechnet.
10.3 Muss eine Arbeit wegen einer nicht von Elektro Kallidat zu vertretenden Gefahr, fehlender Freigabe oder ungeeigneter Anlage unterbrochen werden, sind Sicherungs- und Wiederanlaufmaßnahmen gesondert zu vergüten, soweit der Auftraggeber hierfür einzustehen hat.
11 Haftung
11.1 Elektro Kallidat haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.4 Die Haftungsregelung beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche. Insbesondere werden Schäden durch eigene Pflichtverletzungen nicht pauschal auf den Auftraggeber verlagert.
12 Nachunternehmer
Elektro Kallidat darf fachkundige Nachunternehmer einsetzen. Vertragspartner und Ansprechpartner des Auftraggebers bleibt Elektro Kallidat, soweit nicht ausdrücklich ein direkter Vertrag mit dem Drittunternehmen geschlossen wird.
13 Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbraucher erhalten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Kein freiwilliges Widerrufsrecht wird eingeräumt. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere für ausdrücklich verlangte dringende Reparatur oder Instandhaltungsarbeiten, bleiben unberührt und gelten nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
14 Verbraucherstreitbeilegung
Elektro Kallidat ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer konkreten, nicht beigelegten Verbraucherstreitigkeit werden die gesetzlich erforderlichen Informationen in Textform erteilt.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.
15.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Elektro Kallidat Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben Vertrag und übrige Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026